Theurer/Rülke: Abkehr vom Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete – Kommunen und Haushalt entlasten, Geflüchtete gleichstellen

Hans-Ulrich Rülke und Michael Theurer

Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL und Michael Theurer MdB

Der Landesvorstand der FDP Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am Freitagabend beschlossen, sich für eine Abkehr vom sog. Rechtskreiswechsel mittels Stichtagregelung einzusetzen. Dabei ist es selbstverständlich, dass das Land die Mehrkosten der Städte und Landkreise trägt.
 
Der Landesvorsitzende der FDP Baden-Württemberg, Michael Theurer MdB erklärt hierzu:
„Der zum 1. Juni 2022 vollzogene Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete, also der Wechsel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherungssysteme und damit der leistungsrechtlichen Gleichstellung mit anerkannten Asylbewerbern, hat unsere Kommunen im letzten Jahr mit weniger als zwei Monaten Vorlaufzeit unvermittelt getroffen. Die damit bewirkte Überstellung der ukrainischen Geflüchteten in die Zuständigkeit der Jobcenter ist bei den kommunalen Trägern als erheblicher Mehraufwand zu Buche geschlagen. Dies lag einerseits an der schieren Anzahl ukrainischer Geflüchteter – bereits Mitte Mai war von über 700.000 Geflüchteten in Deutschland auszugehen -, andererseits an den erheblichen bürokratischen Herausforderungen, die von den Kommunen personell vielerorts nicht zu stemmen waren.
Darüber hinaus hat der direkte Zugang zu Integrations- und Sprachkursen, zum Arbeitsmarkt und zu Unterstützung bei der Organisation von Kinderbetreuung die jeweils zuständigen Behörden und Einrichtungen vor beinahe unlösbare Aufgaben gestellt: Freie Krippen- oder KiTa-Plätze waren schon zuvor Mangelware, der Kampf um bezahlbaren Wohnraum hat durch den Rechtskreiswechsel noch einmal zugenommen.
Der Rechtskreiswechsel hat zusätzlich nicht nur innerhalb Deutschlands eine Ungleichbehandlung der Geflüchteten bewirkt, auch im europäischen Vergleich bietet das Ziel Deutschland den Geflüchteten vergleichsweise attraktive Perspektiven.
Diese Tatsache mag eine Erklärung dafür sein, dass Baden-Württemberg nach aktuellem Stand mehr ukrainische Geflüchtete aufgenommen hat, als ganz Frankreich. Solch regionalen Ungleichverteilungen muss aus Sicht der Freien Demokraten durch eine gesamt-europäische Lösung entgegengewirkt werden. Der europäische Verteilalgorithmus könnte beispielsweise analog zum Königsteiner Schlüssel die jeweiligen Aufnahmeverpflichtungen der einzelnen Mitgliedsländer regeln.“
 
Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und stv. Landesvorsitzende der FDP Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL ergänzt:
„Man muss zudem attestieren, dass insbesondere der sofortige Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt den gewünschten Effekt gerade nicht erzielt hat. Etwa 85.000 Ukrainerinnen und Ukrainer sind seit Beginn des Krieges in Minijobs bzw. sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen angestellt, das entspricht angesichts von etwa 1,1 Mio. Geflüchteten einer Quote von lediglich knapp 8 %.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt für ukrainische Geflüchtete sollte über die Einwanderungsgesetzgebung des Bundes sichergestellt werden und nicht über den direkten Übergang von Grenzüberschreitung in Grundsicherungssysteme.
Durch die Abkehr vom Rechtskreiswechsel – um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden nicht rückwirkend, sondern mittels Stichtagregelung – wird eine Gleichstellung aller Geflüchteten bewirkt, weiteren Ungerechtigkeiten dahingehend vorgebeugt.“