"Am Israel Chai." - Entschlossen gegen den Terror
Die Sicherheit, das Existenzrecht und das Selbstverteidigungsrecht Israels sind für die Freien Demokraten Baden-Württemberg untrennbarer Kernbestand deutscher Staatsräson. Das bedeutet konkret, dass Israel durch Deutschland, wenn gewünscht, auch mit militärischen Hilfsgütern und Unterstützungsleistungen in seinem Überlebenskampf unterstützt werden muss.
Die Sicherheit von Solidaritätskundgebungen mit Israel sowie von jüdischen und israelischen Einrichtungen ist durch verstärkte Polizeipräsenz sicherzustellen. Dass Solidaritätskundgebungen aus Sicherheitsbedenken abgesagt werden müssen, ist unwürdig und inakzeptabel.
Die schleppende Evakuierung ausreisewilliger deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Israel lief zu Beginn zu schleppend und zu unkoordiniert und muss zukünftig professioneller werden. Für zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle muss sichergestellt werden, dass Deutschland – wie andere Staaten auch – zur Evakuierung seiner Staatsbürger auch auf die militärische Flugbereitschaft zurückgreifen wird.
Auf die unerträglichen Unterstützungsbekundungen für den Terror, die sich in den letzten Tagen auch in der baden-württembergischen Öffentlichkeit ereignet haben, ist mit der vollen Härte des Gesetzes zu reagieren. Der Instrumentenkasten des Strafrechts ist gefüllt: Wer Molotowcocktails auf Synagogen wirft, wer jüdische Menschen angreift, weil sie jüdisch sind, und wer offen die Hamas für ihre Taten in Israel feiert, der macht sich in Deutschland strafbar. Statt Debatten über Strafrechtsänderungen muss es nun tatsächlich zu Anklagen kommen. Anzeigen dürfen nicht im Sande verlaufen. Deswegen hat der Bundesjustizminister sehr frühzeitig das Gespräch mit den Länderkolleginnen und -kollegen aufgenommen, um deutlich zu machen, dass Ermittlungen wegen solcher Taten nicht aus Opportunitätsgründen eingestellt werden, sondern konsequent angeklagt werden. Wir fordern die Innenminister in Bund und Ländern auf, unverzüglich unter Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Möglichkeiten ein Verbot aller palästinensischen oder propalästinensischen Organisationen und Verbände in Deutschland, die Terroraktionen direkt oder
indirekt unterstützen, vorzubereiten und schnell auszusprechen.
Es ist zu evaluieren, ob das in §54 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz festgehaltene und in vielen Fällen der letzten Tage offensichtlich erfüllte besonders schwerwiegende Ausweisungsinteresse im Einzelfall tatsächlich hinreichend schwer gewichtet wird oder Gesetzesänderungen notwendig sind. Die ausländerrechtlichen Möglichkeiten müssen voll ausgeschöpft werden.
Wer Antisemitismus oder antiisraelische Meinungen verbreitet, ist in Deutschland nicht willkommen und darf schon gar nicht einwandern. Es ist richtig, dass die FDP in der geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts durchgesetzt hat, dass jemand, der etwa durch antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Handlungen auffällt, nicht Deutscher werden kann. Deshalb wird die Prüfung verbessert, ob derart motivierte Straftaten
begangen worden sind, die einer Einbürgerung entgegenstehen.
Gleiches soll für Schutzsuchende gelten. Zudem werden die Staatsangehörigkeitsbehörden in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften auch bei bestimmten Bagatellverurteilungen verpflichtet, zu prüfen, ob der Straftat antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Motive zugrunde lagen.
Wir begrüßen, dass Deutschland sämtliche Zahlungen in die palästinensischen Gebiete unverzüglich einer Sonderprüfung unterzieht, um eine direkte oder indirekte Terrorfinanzierung durch deutsche Steuergelder, auch über die Europäische Union und die Vereinten Nationen, auszuschließen. Bis zum Abschluss dieses Prozesses werden alle Zahlungen ausgesetzt - mit Ausnahme von humanitären Hilfen, die grundlegenden, lebensnotwendigen Bedürfnissen wie der Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln oder Medizin Rechnung tragen. Alle Zahlungen dürfen nur in enger Abstimmung mit Israel getätigt werden.
Der Dämonisierung Israels bei den Vereinten Nationen muss sich Deutschland entschieden entgegenstellen.
Auch die Entwicklungsprojekte und die humanitäre Hilfe der EU sowie das Flüchtlingshilfswerk der UN für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) müssen alle ihre Mittel, Abläufe und Mitarbeiter ständig überprüfen, um den Missbrauch von Geldern für die direkte oder indirekte Unterstützung des Terrors auszuschließen. Deutschland muss sich in der EU und in den UN aktiv für diese Sonderprüfung einsetzen.
Staatliche Fördermittel für Verbände, Vereine und Kultureinrichtungen, die sich außerstande sehen, Terror zu verurteilen und das Existenzrecht Israels anzuerkennen, sind einzustellen.